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Coronaregeln für den Präsenzunterricht
in der Tanzschule Waal bei Buchloe

Infos zur Corona-Lage & Zugangsregelungen

 

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Stand: 10.April 2022

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Keine Maskenpflicht mehr!

Keine Testpflicht mehr!

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Stand: 17.Februar 2022

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Derzeit gilt 3G!

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​Stand: Januar 2022

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Für Personen die die "Booster" Impfung erhalten haben, fällt die Testpflicht weg.
Diese gilt ab Tag eins der Booster-Impfung!

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Stand: 15.12.2021

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Für Personen die die "Booster" Impfung erhalten haben, fällt ab  (15.12.21) die Testpflicht weg.
Die Booster-Impfung muss jedoch mindestens vor 15 Tagen erfolgt sein!

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Stand: 06.11.2021

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Liebe Tanzschulmitglieder & Neueinsteiger,

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seit 06.11.2021 gilt in Bayern die 14. bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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2G-Regel:

Seit 06.11.2021 gilt in Bayern die “2G-Regel”. Bitte bringt die nötigen Dokumente (Impfpass, digitales Impfzertifikat, Genesungsnachweis) bei Eurem Besuch mit.

 

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Stand: 17.09.2021


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Liebe Tanzschulmitglieder & Neueinsteiger,

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hier findet Ihr einen Überblick über die aktuellen Zugangsregelungen und alle Maßnahmen zum Infektionsschutz. Seit 02.09.2021 gilt in Bayern die 14. bayrische

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Aktuell gilt:

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3G-Regel:

Seit 27.08.2021 gilt in Bayern die “3G-Regel”. Bei einer Inzidenz über 35 dürfen wir Euch nur mit einem gültigen, vollständigen Impfschutz, dem Status “Genesen” oder einem aktuellen, negativen Testergebnis einlassen. Bitte bringt die nötigen Dokumente (Impfpass, digitales Impfzertifikat, Test- oder Genesungsnachweis) bei Eurem Besuch mit.

 

Test & Co:
Solange die “3G-Regel” gilt, braucht man einen Test, Impf- oder Genesungsnachweis um unsere Tanzschulen betreten zu dürfen.
Teilnehmer*innen mit Erkältungssymptomen können wir leider nicht hereinlassen. Bitte kommt nur wenn Ihr Euch fit und gesund fühlt. Als negativ-Test akzeptieren wir nur offizielle Tests, die schriftlich bestätigt wurden (E-Mail der Teststation am Handy vorzeigen genügt). Arbeitgeberbescheinigungen werden auch akzeptiert. Selbsttests vor Ort sind ebenfalls möglich. (Bitte kommt etwa 10 Min vor Unterrichtsbeginn. Zugelassene Selbsttestkits bitte selbst besorgen!). Zu Hause selbst durchgeführte Tests werden nicht akzeptiert.

 

Abstände:
Auf den sogenannten Begegnungsflächen (Eingangsbereich, Stube, Toilette usw.) ist stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Die Sportausübung, also das Tanzen, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. 

 

Lüftung:
Durch regelmäßiges und kontinuierliches Lüften sorgen wir für ein stets passendes Raumklima. Unser Saal hat viele Fenster, die eine schnelle Frischluftzufuhr garantieren. 

 

Maskenpflicht-Regelung:
Zum Schutz aller Anwesenden ist beim Kommen und Gehen das tragen einer FFP2 – oder medizinischen Maske (OP-Maske) vorgeschrieben. Kinder bis einschl. vierte Jahrgangsstufe dürfen auch textile Mund- Nasebedeckungen tragen. Während dem Tanzen muss diese nicht getragen werden. Die Maske bitte selbst mitbringen. Kein Einlass ohne Maske! Desinfektionsspender und Laufwege-Regelungen geben zusätzliche Sicherheit.

 

Kontaktdatenerfassung:
Zur Kontaktdatenerfassung nutzen wir Anwesenheitslisten.

 

Gastronomie:
Bitte bestellt Eure Getränke an der Bar und geht dann weiter in den Tanzsaal. (Damit kein Stau entsteht) Wir bringen Euch das bestellte Getränk. Nach dem Tanzkurs könnt Ihr gerne etwa 10 Min. im Stubenbereich verweilen. Dort gelten die allgemeinen Regelungen für die Gastronomie. Es gelten die 3G-Regelungen.


 

Wir freuen uns, Euch endlich wieder in der Tanzschule Waal begrüßen zu dürfen.

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